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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: KINDERN) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF") ) und (Schlagwörter: INKLUSION)
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Inklusion im schulischen Bereich in Rheinland-Pfalz
Lange vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat Rheinland-Pfalz die Umsetzung des inklusiven Unterrichts im Rahmen von Modellversuchen erprobt. Am 1. August 2001 starteten die ersten Schwerpunktschulen. Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die dauerhaft inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51353" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin
Die Rahmenvereinbarung regelt die Kooperation des Landes Berlin mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bezug auf den Einsatz sogenannter Schulhelfer*innen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag an der Regelschule begleiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:61772" }
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Was ist Leichte Sprache? Definition, Funktionen, Adressaten und Regeln
Die Leichte Sprache ist eine Sprachform mit zwei Hauptinteressen: Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit. Aufgrund der schulischen Inklusion von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf und der Anschlussfähigkeit der Leichten Sprache bei allgemeinen Förderbedarfen (z. B. Lese-Rechtschreibstörungen) oder Lernenden mit einer gering ausgeprägten Literalität ...
Details { "DBS": "DE:DBS:64571" }
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Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)
Die vorliegenden pädagogischen Empfehlungen orientieren sich vor allem an den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Empfehlungen gehen vom Grundsatz der Inklusion aus, verstanden als ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens. Inklusion in diesem Sinne bedeutet für den Bereich der Schule einen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51359" }
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Inklusion - Leitlinien für die Bildungspolitik
Im Jahr 2009 hat die UNESCO diesen Leitfaden für inklusive Bildung vorgelegt. Auf Grundlage der Initiative `Educaton for All` und des Menschenrechtes auf Bildung wird aufgezeigt, dass die (Regel)Schule grundsätzlich allen Kindern gleichermaßen zugänglich sein soll, unabhängig von körperlicher und geistiger Disposition. Die inklusive Bildung wird zuständigen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:44540" }
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"Inklusion kommt allen zugute" - Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim wurde als erstes Gymnasium mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichnet.
Der ´Jakob Muth-Preis für inklusive Schule´ wurde in diesem Jahr zum ersten Mal an ein Gymnasium vergeben. Während der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung an Grundschulen immer alltäglicher wird, haben sich noch nicht so viele Gymnasien für das inklusive Lernen geöffnet. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim (GSG) hat sich vor drei Jahren ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57804" }
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Empfehlungen des Expertenrates Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (Baden-Württemberg), vorgelegt am 18.02.2010
Die Leitidee eines inklusiven Bildungswesens mit einer Priorisierung der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Menschen mit und ohne Behinderung, wie sie vor dem Hintergrund der Inklusionsdiskussion gesehen wird, wie sie die VN-Behindertenrechtskonvention ausführt und wie sie in den Leitgedanken der Weiterentwicklung verankert ist, die von Herrn Minister am 4. Mai 2009 der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51360" }
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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Details { "DBS": "DE:DBS:9255" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: