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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: SCHÜLER-SCHÜLER-BEZIEHUNG) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF") ) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Systematikpfad: "SCHULPOLITIK, SCHULVERWALTUNG")
Es wurden 9 Einträge gefunden
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"Ausweg Sonderschule": Kinder nicht deutscher Herkunft sind auf Sonderschulen für Lernbehinderte überrepräsentiert.
Kinder von Migranten haben in Deutschland keine gleichen Bildungschancen. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse werden viele von ihnen nach der vierten Klasse auf die Sonderschule für Lernbehinderte überwiesen. Dies bedeutet für die meisten allerdings Ausgrenzung statt Integration, denn in ihren Sprachen werden sie dort nur wenig gefördert.
Details { "DBS": "DE:DBS:25304" }
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Gleichgesetzt und Unterfordert?! - Hochbegabung in inklusiven Settings
Im Rahmen ihrer Masterarbeit am Institut für Erziehungswissenschaften an der Wilhelms-Universität Münster hat Annika Dechmann im Sommersemester 2013 unterschiedliche AkteurInnen zum Thema schulische Inklusion und Hochbegabung interviewt. Daraus entstanden ist eine 18-minütige filmische Dokumentation, in der der Wissenschaftler Prof. Dr. Christian Fischer, die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51729" }
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Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung (2012): Ein Profil für inklusive Lehrerinnen und Lehrer
Im Projekt Inklusionsorientierte Lehrerbildung (Teacher Education for Inclusion TE4I) wurde untersucht, wie Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Erstausbildung zu inklusiven Lehrkräften ausgebildet werden können. Das dreijährige Projekt war darauf angelegt, die wesentlichen Voraussetzungen (Kompetenzen, Wissen und Verständnis, Einstellungen und Werte) zu ermitteln, die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51506" }
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Schule und Ausbildung - Inklusion in Sachsen
Im sächsischen Bildungssystem wird unter Inklusion zunächst ein Entwicklungsprozess verstanden. Das Ziel dieses Prozesses ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung am gemeinsamen Unterricht in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu ermöglichen. Dabei kommt der Vielfalt der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51372" }
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"Nur mit gutem Willen geht es nicht, man muss auch können" Teil 2. Steuern will gelernt sein - beim Autofahren aber auch beim Schulmanagement.
Hilfe zur Selbststeuerung: Die ersten Fortbildungen für die 237 selbstständigen Schulen im Modellvorhaben NRW sind angelaufen flächendeckend. - Zweiter Teil des Interviews mit Wilfried Lohre, Projektleiter des Modellversuchs ´´Selbstständige Schule´´.
Details { "DBS": "DE:DBS:24847" }
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Hoffnung durch 'selbstständige Schulen". Die Luft an 'selbstständigen Schulen" macht freier und besser?
Die Länder treiben die Schulentwicklung mit Volldampf voran, damit Deutschlands Schüler international wieder Spitze werden. Seit dem Herbst verleihen die Kultusministerien den ersten so genannten selbstständigen Schulen mehr Spielraum auf Probe. Wer die Schülerleistung verbessern will, darf aber das Lernziel Demokratie nicht aus den Augen verlieren. Bildungsforscher ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24868" }
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Inklusion - Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf an Bayerns Schulen
Die Homepage bietet umfassenden Informationen zur Inklusion an bayerischen Schulen und zeigt, wie Inklusion an bayerischen Schulen stattfindet. Hier finden Sie auch Infobroschüren sowie Anregungen und Materialien für einen inklusiven Unterricht zum Donwload.
Details { "DBS": "DE:DBS:51331" }
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Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)
Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51361" }
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Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrkräfte sowie übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Staatliche Schulbehörden, Schulinspektion; Religionsunterricht, Unterricht Werte und Normen; Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9658" }