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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULRECHT) und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Schlagwörter: RECHTSGRUNDLAGE)
Es wurden 30 Einträge gefunden
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Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) (Berlin)
Die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer regelt für das Bundesland Berlin detailliert den Einsatz von Schulhelfer*innen sowie das Verfahren zu deren Beantragung.
Details { "DBS": "DE:DBS:61771" }
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Rechtsvorschriften für das Schulwesen (Saarland)
Übersicht zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie aktuelle Dateien.
Details { "DBS": "DE:DBS:62048" }
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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LRS / Legasthenie Erlasse der 16 Bundesländer genau erklärt
Die Webseite informiert über die rechtlichen Regelungen und das schulische Vorgehen bei einer Lese- Rechtschreibstörung in den LRS-Erlassen aller Bundesländer in Deutschland.
Details { "DBS": "DE:DBS:65127" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin
Die Rahmenvereinbarung regelt die Kooperation des Landes Berlin mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bezug auf den Einsatz sogenannter Schulhelfer*innen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag an der Regelschule begleiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:61772" }
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Schulgesetze der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Linkliste zu den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland. Neben allgemeinen Schulgesetzen werden auch spezielle wie Privatschulgesetze, Gesetze über Schulen in freier Trägerschaft, etc. aufgeführt.
Details { "DBS": "DE:DBS:34305" }
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Berufsschulpflicht und Befreiungsregeln in Deutschland. Vergleich der Regelungen der Bundesländer
Die Gesamtschulpflicht ist bundesweit weitestgehend einheitlich (12 Jahre). Dadurch dass der Berufsschulunterricht Ländersache ist, gibt es bei der Berufsschulpflicht einige Unterschiede. Die Präsentation des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. faßt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Bundesländern zusammen.
Details { "DBS": "DE:DBS:48490" }
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Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)
Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61794" }