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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULVERWALTUNG) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF")
Es wurden 102 Einträge gefunden
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Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (IPWeiterbildungsV). Vom 7. Dezember 2012
Die Verordung regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung sowie die Prüfungsmöglichkeiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51508" }
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Das Thema Inklusion in der Lehrerbildung
Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems stellt auch Anforderungen an die Lehrkräftebildung. Wie und in welchen Bereichen sind Studieninhalte zum Thema Inklusion derzeit im Lehramtsstudium verankert? Welche Rahmenbedingungen bestehen auf Länderebene und welche Herausforderungen sind auf dem Weg zu einer inkusionsorientierten Lehrkräftebildung weiterhin zu lösen? Diese ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51780" }
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DJI-Projekt: Inklusion und Ganztagsschule - Zur Bedeutung der Jugendhilfe
Im Blickpunkt dieses Projektes des Deutschen Jugendinstituts stehen die Umsetzungsstrategien inklusiver Bildung in Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen in der Sekundarstufe I an Ganztagsschulen. Laufzeit: 01.01.2013 - 31.12.2014
Details { "DBS": "DE:DBS:51924" }
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Kosten des Ausbaus der Ganztagsgrundschulangebote. Bedarfsgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2025 unter Berücksichtigung von Wachstumsprognosen
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat die aktuelle Debatte um die Umsetzung eines angestrebten Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot im Grundschulalter zum Anlass genommen, wichtige Rahmenüberlegungen zusammenzustellen und vor diesem Hintergrund eine Kostenabschätzung vorzunehmen.
Details { "DBS": "DE:DBS:60401" }
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Kosten der Anpassung bestehender Ganztagsgrundschulen an die Vorgaben des angekündigten Rechtsanspruchs
Ab 2025 soll ein Ganztags-Rechtsanspruch für Grundschulkinder gelten. Um den Bedarf zu decken, müssen 1,1 Millionen Ganztagsplätze zusätzlich geschaffen werden, was jährlich 4,5 Milliarden Euro an Personal kostet. Die Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass für bereits bestehende Ganztagsschulen weitere Kosten von 0,8 Milliarden Euro jährlich anfallen, um die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61065" }
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Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9252" }
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Schulgesetz für das Land Berlin
Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...
Details { "DBS": "DE:DBS:17095" }
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Baden-Württemberg - Schuladress-Datenbank
Die Adressdaten werden vom Kultusministerium (Referat 15, IT-Verfahren Schulverwaltung und Schulen, IuK-Leitstelle) zur Verfügung gestellt. Es sind etwa 5.000 öffentliche und private Schulen und Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg erfasst. Über die Suchmaske haben Sie umfangreiche Recherchemöglichkeiten nach Schulart, PLZ, Schulort und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:11662" }
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Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
Details { "DBS": "DE:DBS:9660" }
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"Ausweg Sonderschule": Kinder nicht deutscher Herkunft sind auf Sonderschulen für Lernbehinderte überrepräsentiert.
Kinder von Migranten haben in Deutschland keine gleichen Bildungschancen. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse werden viele von ihnen nach der vierten Klasse auf die Sonderschule für Lernbehinderte überwiesen. Dies bedeutet für die meisten allerdings Ausgrenzung statt Integration, denn in ihren Sprachen werden sie dort nur wenig gefördert.
Details { "DBS": "DE:DBS:25304" }