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Es wurden 5 Einträge gefunden
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Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Vom 15. Mai 2012 (Hessen)
Die Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung sowie die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Hessen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51519" }
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Grundschüler werden gemeinsam unterrichtet: Das Rügener Inklusionsmodell
Auf der Insel Rügen lernen seit dem Schuljahr 2010/2011 alle Kinder gemeinsam. Das Rügener Inklusionsmodell (RIM) setzt auf eine enge Verbindung von diagnostischen Maßnahmen und darauf ausgerichteten Unterrichts- bzw. Fördermaßnahmen. So sollen Lernlücken frühzeitig erkannt und geschlossen werden. Das im vorliegenden Artikel beschriebene Rügener Inklusionsmodell wird ...
Details { "DBS": "DE:DBS:55351" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)
Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51361" }
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Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung (KMK-Beschluss, 18.11.2010)
In ihrem Beschluss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention betont die KMK, daß es sich bei der Verwirklichung einer inklusiven Bildung für behinderte und nicht behinderte Kinder um einen langfristigen und komplexen Prozess handelt, der nur schrittweise erfolgen kann. Dabei ist ein Zusammenwirken der allgemeinen Pädagogik und Sonderpädagogik notwendig. Die Länder ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51357" }
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