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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SONDERPÄDAGOGISCHER und FÖRDERBEDARF) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
Es wurden 12 Einträge gefunden
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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Details { "DBS": "DE:DBS:9255" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Vorbereitungsdienst/Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Die Seite bietet einen kurzen Überblick über den Ablauf des Vorbereitungsdiensts in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterführende Informationen wie eine Handreichung, Gesetzesgrundlagen und eine Übersicht über einzureichende Bewerbungsdokumente sind verlinkt. Die Informationen richten sich an Lehramtsantwärter an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Regionalen Schulen, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:58061" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) Berlin
Die Verordnung enthält folgende Teile: Teil I Allgemeines, Teil II Förderschwerpunkte und Ziele der sonderpädagogischen Förderung sowie besondere Bedarfslagen, Teil III Integration in der allgemeinen Schule, Teil IV Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und sonderpädagogische Einrichtungen, Teil V Sonderpädagogische Förderung im Bereich der beruflichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51368" }
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Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)
Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61794" }
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Eine Klasse, viele Messlatten: Zwei Stunden im Gemeinsamen Unterricht der Gesamtschule Rodenkirchen
Schüler mit Lernbehinderungen landen häufig auf Sonderschulen, die sie räumlich und sozial an den Rand der Gesellschaft drängen. Sonderpädagogik muss aber nicht ausgrenzen, sie kann auch umfassend integrieren. So macht es die Integrierte Gesamtschule in Rodenkirchen, die alle Schüler im Gemeinsamen Unterricht nach verschiedenen Maßstäben bewertet und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:28968" }
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"Inklusion kommt allen zugute" - Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim wurde als erstes Gymnasium mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichnet.
Der ´Jakob Muth-Preis für inklusive Schule´ wurde in diesem Jahr zum ersten Mal an ein Gymnasium vergeben. Während der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung an Grundschulen immer alltäglicher wird, haben sich noch nicht so viele Gymnasien für das inklusive Lernen geöffnet. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim (GSG) hat sich vor drei Jahren ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57804" }
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"Jeden Einzelnen sehen, niemanden übersehen, jeden ernst nehmen." - Der Jakob Muth-Preis zeichnet inklusive Schulen aus
Am 21. Juni 2017 wurde in Rostock der Jakob Muth-Preis verliehen. Drei Schulen und eine schulübergreifende AG erhielten die Auszeichnung für ihre inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:58721" }
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"Wir haben noch Einiges vor uns": Die Umsetzung der Inklusion stellt die Bundesländer vor viele Herausforderungen
Deutschland hat sich 2009 in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu verpflichtet, Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen in allgemeinbildenden Schulen gemeinsam in heterogenen Lerngruppen zu unterrichten. Seitdem ist der Inklusionsanteil bundesweit gestiegen. Dennoch ist der Anteil der Förderschüler, die in Sonderschulen unterrichtet werden, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51131" }