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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: SCHULUNTERRICHT) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF") ) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Systematikpfad: SCHULRECHT)
Es wurden 16 Einträge gefunden
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Gemeinsame Empfehlung zur Abgrenzung der Leistungsverpflichtung für den zusätzlichen Hilfebedarf von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Brandenburg)
Die Empfehlung regelt die Frage nach der jeweiligen Verantwortung zur Kostentragung für zusätzliche Hilfen im Unterricht im Land Brandenburg. Das Dokument enthält ausführliche Informationen zur Tätigkeit des Förderausschusses, die rechtliche Grundlagen zur Leistungsverpflichtung und der Abgrenzung zwischen Schulträger und anderen Maßnahmeträgern sowie zur Empfehlung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:63388" }
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Verordnung über Unterricht und Erziehung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) (Brandenburg)
Die Verordnung informiert über Grundsätze und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und über die Förderschulen in Brandenburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:16792" }
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Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Hessen)
Die Richtlinien machen Vorgaben für die Entwicklung der Schulen in den Bereichen: individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, professionelles Handeln des pädagogischen Personals. Darüber hinaus ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25026" }
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Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO)
Die Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung gilt für das staatliche Förderschulwesen und den gemeinsamen Unterricht an staatlichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:60856" }
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Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9250" }
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Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik (Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung) (Bremen)
Diese Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung spezifiziert den schulgesetzlichen Auftrag, den Unterricht und das weitere Schulleben für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich gemeinsam zu gestalten, der Ausgrenzung von Behinderten entgegenzuwirken, Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Kinder durch geeignete Maßnahmen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16795" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler - VVkraSchül) (Brandenburg)
Regelungen zum Haus- und Krankenhausunterricht für kranke und behinderte Kinder.
Details { "DBS": "DE:DBS:16794" }
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Schulbauverordnung (SchulbauV) Bayern
Die Schulbauverordnung regelt die Grundsätze für den Schulbau in Bayern. Die Anlagen enthalten Spezifizierungen der Anforderungen für die einzelnen Schulformen.
Details { "DBS": "DE:DBS:63279" }
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Beschlüsse aus dem Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens (KMK)
Eine Übersicht der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) zu den Bereichen Aufbau und Ordnung des Schulwesens, Unterricht, Schulversuche, Personal im Schulwesen, Schüler und Einzelfragen. Zum Teil liegen die Texte als Volltext vor (pdf-Dateien).
Details { "DBS": "DE:DBS:16624" }