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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: PRÜFUNG) und (Schlagwörter: PRÜFUNG)
Es wurden 60 Einträge gefunden
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Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegeverordnung - KiPflVO) - Baden-Württemberg
Verordnung vom 21. Juli 2015 (GBl. 2015, 723, K.u.U. 2015, 304), aktuelle Gesamtausgabe.
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Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung - BFSO) - Bayern
Verordnung vom 11. März 2015 (GVBl 2015, S. 30)
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Sachsen - Prüfungsaufgaben (nur mit Schüler-/Lehrer-Passwort)
Prüfungsaufgaben vergangener Schuljahre können für - Oberschulen, - allgemeinbildende und berufliche Gymnasien, - Berufsfachschulen für Wirtschaft und - Fachoberschulen über eine Datenbank abgerufen werden. Einige der Dokumente beinhalten jedoch Sekundärquellen. Zur Wahrung bestehender Urheberrechte für Sekundärquellen ist es erforderlich, diese Dateien in einem ...
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Ausbildung zur Fachlehrkraft und Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik (Baden-Württemberg)
In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie Unterlagen, die für eine Bewerbung notwendig ...
Details { "DBS": "DE:DBS:58435" }
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Verwaltungsvorschriften für Fachberaterinnen und Fachberater (Berlin)
Die Verwaltungsvorschriften enthalten Informationen zu den Aufgaben sowie die Funktionsbeschreibungen für Schullaufbahnberaterinnen und Schullaufbahnberater, Fachberaterinnen und Fachberater für Prüfungen, Fachberaterinnen und Fachberater für OSZ-(Bau)Planung, Beraterinnen und Berater für den Schulsport.
Details { "DBS": "DE:DBS:59441" }
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Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.)
Verordnung vom 14. November 1997 (GVBl. 1997, 497), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55649" }
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Einheitliche Prüfungsanforderungen Informatik. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004.
Der Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe leistet einen spezifischen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er den Erwerb eines systematischen, zeitbeständigen und über bloße Bedienerfertigkeiten hinausgehenden Basiswissens über die Funktionsweise, die innere Struktur sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Informatiksystemen ermöglicht. ... Zur Sicherung eines ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24578" }
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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Italienisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht. Dies gilt auch für den Italienischunterricht auf der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24579" }
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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Türkisch. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 06.06.2013.
Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperation und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Sprachenunterricht. Dies gilt insbesondere auch für den Türkischunterricht der gymnasialen Oberstufe. ... Zur Sicherung vergleichbarer Qualitätsstandards enthalten die vorliegenden Einheitlichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24583" }
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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Physik. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004.
Zur Sicherung eines einheitlichen und angemessenen Anforderungsniveaus in den [Abitur-]Prüfungsaufgaben enthalten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Physik a) eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d.h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen eingefordert werden sollen, b) Kriterien, mit deren Hilfe ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24580" }