Einheitliche Prüfungsanforderungen Informatik. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004. - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier
Der Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe leistet einen spezifischen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er den Erwerb eines systematischen, zeitbeständigen und über bloße Bedienerfertigkeiten hinausgehenden Basiswissens über die Funktionsweise, die innere Struktur sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Informatiksystemen ermöglicht. ... Zur Sicherung eines einheitlichen und angemessenen Anforderungsniveaus in den [Abitur-] Prüfungsaufgaben enthalten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Informatik a) eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d. h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen eingefordert werden sollen, b) Kriterien, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsniveau erreicht, c) Hinweise und Aufgabenbeispiele für die Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie zu alternativen Prüfungsformen. (DIPF/Orig.)
Autor:
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Bildungsebene:
Frei zugänglich:
ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig:
nein
Lernressourcentyp:
Primärmaterial/Quelle
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Abitur Beispiel Grundkurs Informatikunterricht Kompetenz Leistungskurs Mündlicher Test Prüfung Prüfungsaufgabe Qualifikation Wissen
freie Schlagwörter:
Schriftliche Überprüfung; Leistungsbewertung
Ortsbezüge:
Deutschland
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Schule mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer
Schule mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer Informatik
Schule mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer Informatische Grundbildung
Schule Schulwesen allgemein
Schule Schulwesen allgemein Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen
Geeignet für:
Lehrer; Schüler