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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SONDERPÄDAGOGISCHER und FÖRDERBEDARF) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE I")
Es wurden 16 Einträge gefunden
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Organisation des gemeinsamen Unterrichts in Niedersachsen
Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Behinderung werden gemeinsam beschult.
Details { "NDS": "DE:NDS:NLINE:nibis_struktur:3724.0" }
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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Details { "DBS": "DE:DBS:9255" }
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Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51505" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Eine Klasse, viele Messlatten: Zwei Stunden im Gemeinsamen Unterricht der Gesamtschule Rodenkirchen
Schüler mit Lernbehinderungen landen häufig auf Sonderschulen, die sie räumlich und sozial an den Rand der Gesellschaft drängen. Sonderpädagogik muss aber nicht ausgrenzen, sie kann auch umfassend integrieren. So macht es die Integrierte Gesamtschule in Rodenkirchen, die alle Schüler im Gemeinsamen Unterricht nach verschiedenen Maßstäben bewertet und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:28968" }
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Vorbereitungsdienst/Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Die Seite bietet einen kurzen Überblick über den Ablauf des Vorbereitungsdiensts in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterführende Informationen wie eine Handreichung, Gesetzesgrundlagen und eine Übersicht über einzureichende Bewerbungsdokumente sind verlinkt. Die Informationen richten sich an Lehramtsantwärter an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Regionalen Schulen, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:58061" }
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"Jeden Einzelnen sehen, niemanden übersehen, jeden ernst nehmen." - Der Jakob Muth-Preis zeichnet inklusive Schulen aus
Am 21. Juni 2017 wurde in Rostock der Jakob Muth-Preis verliehen. Drei Schulen und eine schulübergreifende AG erhielten die Auszeichnung für ihre inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Details { "DBS": "DE:DBS:58721" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen
Die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und geöffnet. Schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde mit der sonderpädagogischen Grundversorgung und dem Einsatz der Mobilen Dienste der Weg zur inklusiven Schule bereitet.
Details { "NDS": "DE:NDS:NLINE:nibis_struktur:3720.0" }
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Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) Berlin
Die Verordnung enthält folgende Teile: Teil I Allgemeines, Teil II Förderschwerpunkte und Ziele der sonderpädagogischen Förderung sowie besondere Bedarfslagen, Teil III Integration in der allgemeinen Schule, Teil IV Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und sonderpädagogische Einrichtungen, Teil V Sonderpädagogische Förderung im Bereich der beruflichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51368" }