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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SCHULRECHT) und (Systematikpfad: SCHULRECHT)
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Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.)
Verordnung vom 14. November 1997 (GVBl. 1997, 497), aktuelle Gesamtausgabe.
Details { "DBS": "DE:DBS:55649" }
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Sonderpädagogische Förderverordnung - SoFöVO - Mecklenburg-Vorpommern
Diese Verordnung regelt die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemein bildenden und beruflichen Schule gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Schulgesetzes.
Details { "DBS": "DE:DBS:17237" }
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Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird.
Details { "DBS": "DE:DBS:28383" }
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Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht
Die Eingliederungsverordnung des Landes Brandenburg gibt Auskunft über die Vorbereitungs- und Förderkurse sowie den muttersprachlichen Unterricht.
Details { "DBS": "DE:DBS:29216" }
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Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege (Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V) - Mecklenburg-Vorpommern
Vom 20. April 2006, GVOBl. M-V 2006, S. 413, 665, aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55593" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Digitales & analoges Kopieren: Einfache Regeln für die Schulen
Für das digitale und analoge Kopieren in der Schule gelten seit 1. Januar 2013 klare Regeln. Sie werden hier in zwei Kapiteln dargestellt. Das erste behandelt das Einscannen und Abspeichern, das zweite das traditionelle Fotokopieren.
Details { "DBS": "DE:DBS:51034" }
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Vorschriften online für Brandenburg
Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg werden online angeboten: die Ersatzschulgenehmigungs-Verordnung; die Lernmittelverordnung; die Datenschutzverordnung Schulwesen; die Verordnung über wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen; die Nichtschüler-Prüfungsverordnung; das Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg sowie ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12086" }
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Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Hessen)
Die Richtlinien machen Vorgaben für die Entwicklung der Schulen in den Bereichen: individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, professionelles Handeln des pädagogischen Personals. Darüber hinaus ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25026" }
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Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Dezember 1997 betreffend die Anerkennung der Vielfalt und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Dezember 1997 betreffend die Anerkennung der Vielfalt und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Amtsblatt Nr. C 001 vom 03/01/1998 S. 0001 - 0001
Details { "DBS": "DE:DBS:30525" }