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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULRECHT) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF")
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Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) (Berlin)
Die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer regelt für das Bundesland Berlin detailliert den Einsatz von Schulhelfer*innen sowie das Verfahren zu deren Beantragung.
Details { "DBS": "DE:DBS:61771" }
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Schulbauverordnung (SchulbauV) Bayern
Die Schulbauverordnung regelt die Grundsätze für den Schulbau in Bayern. Die Anlagen enthalten Spezifizierungen der Anforderungen für die einzelnen Schulformen.
Details { "DBS": "DE:DBS:63279" }
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Schulrecht von A bis Z des Landes Schleswig-Holstein
Unter der Überschrift ´Schulrecht von A bis Z´ können Sie sich über alle wesentlichen Erlasse, Verordnungen und Gesetze, die den Schulbereich betreffen, informieren. Die Dokumente sind alphabetisch sortiert und spiegeln die aktuelle Rechtslage wider.
Details { "DBS": "DE:DBS:12093" }
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Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9250" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Vom 15. Mai 2012 (Hessen)
Die Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung sowie die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Hessen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51519" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Schulrecht: Rechtsgrundlagen, Empfehlungen und Handreichungen für Thüringen
Auf den Webseiten des Thüringer Kultusministeriums findet man die aktuellen Texte von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Schulbereich.
Details { "DBS": "DE:DBS:12096" }
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Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)
Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51361" }
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"OER sind eine gute Möglichkeit, dieses Problem zu lösen": Lehrende sollen erstelltes Material unter einer freien Lizenz veröffentlichen
Lehrer verstoßen in ihrem Alltag immer wieder gegen das Urheberrecht, indem sie Teile aus digitalem Lehr- und Lernmaterial kopieren und in selbst erstellten Arbeitsblättern an ihre Schüler weitergeben. Die Online-Redaktion sprach mit Felix Schaumburg, Lehrer an einer Gesamtschule in Wuppertal und Co-Autor des ´Whitepaper: OER für Schulen in Deutschland´ darüber, warum ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50488" }