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Fünf unfassbare Dinge, die Lehrende nach geltendem Urheberrecht nicht tun dürfen (Beispiele aus Europa)

http://irights.info/artikel/fuenf-unfassbare-dinge-eu-urheberrecht-bildung/26753Externer Link

"Der Flickenteppich an urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen in Europa kann für Lehrkräfte zu absurden Situationen führen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht verwenden wollen. Das Forschernetzwerk Communia hat Beispiele zusammengetragen, an denen Urheberrecht und Unterricht nicht zusammenkommen. Weinen (oder lachen) Sie mit." Die Beispiele aus stammen aus Finnland, Österreich, Litauen, Italien, Bulgarien und Polen. Die hier von iRights.info zusammengetragenen und auf Deutsch übersetzten Beispiele stammen vom polnisch-norwegischen Forschernetzwerk Communia, deren Mitglieder mehrheitlich auch in der Creative-Commons-Szene aktiv sind. Zugrunde liegt ein Positionspapier von Communia über Urheberrechtsschranken im Bildungswesen. Der deutsche Artikel enthält Links zu den Originalseiten und –dokumenten auf Englisch. [Zusammenfassung: Angaben des Autors der Webseite ergänzt durch Redaktion Bildung Weltweit]
Aufgenommen am: 20.01.2016
Zuletzt geändert am: 20.01.2016

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