Ausbildung zur Kinderpflege- und Sozialassistenzkraft
Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger und Sozialassistentinnen bzw. Sozialassistenten werden an Berufsfachschulen ausgebildet. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und bietet prinzipiell die Möglichkeit, einen Mittleren oder Höheren Schulabschluss und im Anschluss eine Erzieherinnen- bzw. Erzieherausbildung zu absolvieren. In einigen Bundesländern ist die Kinderpflege- oder Sozialassistenzausbildung sogar Voraussetzung dafür. Während die Kinderpflegeausbildung einen Hauptschulabschluss erfordert, ist die Sozialassistenzausbildung meist an einen Mittleren Schulabschluss gebunden. Inhalte der Ausbildung, Zugangsvoraussetzungen sowie die mit dem Abschluss verbundene Berufsbezeichnung werden auf Landesebene unterschiedlich geregelt. Das WiFF-Portal präsentiert die in den jeweiligen Bundesländern geltenden Regelungen.
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Erziehende in Kindertagesbetreuung ErzieherInnen Erzieheraus-/fortbildung, Berufsbild
Schlagwörter
Deutschland, Ausbildung, Berufsfachschule, Bundesland, Kinderpfleger, Kinderpflegerin, Sozialassistent, Zugangsvoraussetzung, Sozialassistentin,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Berufsbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF); info@weiterbildungsinitiative.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.weiterbildungsinitiative.de/ |
Zuletzt geändert am | 17.01.2019 |
Siehe auch: | Ausbildung zur Kinderpflege- und zur SozialassistenzkraftFrühe Bildung 4/2015 - Qualifikationswege für frühpädagogisches Personal im Spiegel des Deutschen Bildungsservers |