Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW
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Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
- Schule Schulwesen allgemein Schulrecht
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Förderung, Hausunterricht, Schulrecht, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule, Verordnung, Schule für Kranke,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schulministerium.nrw/ |
Zuletzt geändert am | 03.12.2021 |
Siehe auch: | Sonderschulwesen in Nordrhein-WestfalenSchule für Kranke |