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Fachverband Anwalt des Kindes e.V. (VAK)

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Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, sich um das Wohl des Kindes zu kümmern. Er konzentriert sich dabei auf den Aspekt, “Anwalt des Kindes“ zu sein. Und zwar für die Kinder, die in irgendeiner Form einen Rechtsbeistand benötigen. Der VAK versteht sich als Lobby für Kinder. Damit Kinder in der Gesellschaft auch das Recht bekommen, welches ihnen, teilweise schon jetzt, zusteht. Im Familienrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht.

Schlagwörter

Kind, Rechtsberatung, Verfahrenspflegschaft, Kindswohl,

Art der Institution Verband / Verein / Interessenvertretung
Bundesland Sachsen
Land Deutschland
Siehe auch: Arbeitsgemeinschaften / Interessenverbände im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

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