Diplom
Das Diplom kann als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einerseits an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen erworben werden (insbesondere in den Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in den Natur- und Ingenieurwissenschaften), andererseits auch an Fachhochschulen (in allen Fachrichtungen, mit dem Zusatz Fachhochschule – FH). Als berufsqualifizierender Abschluss des tertiären Bereichs kann das Diplom auch an Berufsakademien erworben werden (mit dem Zusatz Berufsakademie – BA).
Schlagwörter
| Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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| Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |