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Schwarz, Alexandra; Weishaupt, Horst; Schneider, Kerstin; Makles, Anna; Tarazona, Mareike

Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken.

Gutachten im Auftrag des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.

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Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz sieht vor, dass der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zum Regelfall in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird. Welche Kosten sich aus der Umsetzung des Gesetzes für die Städte und Gemeinden als Träger der Schulen ergeben, war die in dem Gutachten zu beantwortende Forschungsfrage. Der ermittelte Investitionsbedarf für die Kommunen ist erheblich: Für die Stadt Essen sind zusätzliche Investitionen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I bis zum Schuljahr 2019/20 von mindestens 18 Millionen Euro zu erwarten. Werden kleineren Klassen die räumlichen Standards der Förderschulen zugrunde gelegt, steigt der Investitionsbedarf in der Stadt Essen auf über 40 Millionen Euro. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage des zusätzlichen Personals an den Schulen. Hier geht es nicht um die Lehrer, die vom Land finanziert werden, sondern zum Beispiel um Schulpsychologen und Sozialarbeiter. Diese sind für den Prozess wichtig, denn sie unterstützen und beraten Schüler, Eltern und Lehrer im Schulalltag. Hier sind nur für den Grundschulbereich im Kreis Borken die zusätzlichen jährlichen Ausgaben auf rund 3 Millionen Euro anzusetzen. Am Beispiel des Kreises Borken zeigt sich außerdem, dass es zu enormen Verschiebungen der Kosten zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Kreis selbst kommt. Städte und Gemeinden werden besonders dann zusätzlich belastet, wenn sie selbst keine Förderschule unterhalten. Hingegen können Träger von Förderschulen zwar langfristig Geld einsparen, wenn sie Förderschulen schließen, aber auch diese Kommunen werden in einer Übergangsphase zusätzlich belastet, da es beide Angebote - Förderschulen und allgemeine Schulen - geben muss, denn Eltern haben mit der Gesetzesänderung das Recht, zwischen der Förderschule und der allgemeinen Schule zu wählen. Die Aufgabe der Kommunen ist es, für beide Angebote zu sorgen. Angesichts der prekären Haushaltssituation der meisten Kommunen ist die Planungsunsicherheit und Doppelbelastung als höchst problematisch einzuschätzen. Die Studie zeigt auch, dass die zu erwartende Nachfrage nur eine von vielen Unbekannten bei der geplanten Reform des Schulsystems ist. So gibt es von Seiten des Landes keine Vorgaben zum Personal an inklusiven Schulen und auch nicht zu Differenzierungs- und Ruheräumen, die für Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und Sinnesbehinderungen besonders wichtig sind. (DIPF/Autor).

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