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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: "GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN")

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  • Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Nordrhein-Westfalen

    Bei den Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) unterscheidet das Schulgesetz in NRW zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf seinem Bildungsportal über gesetzliche Rahmenbedingungen dieser Schulformen und bietet Hinweise zu Schulverzeichnissen.

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:51199" }

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