Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Nordrhein-Westfalen - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier
Bei den Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) unterscheidet das Schulgesetz in NRW zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf seinem Bildungsportal über gesetzliche Rahmenbedingungen dieser Schulformen und bietet Hinweise zu Schulverzeichnissen.
Autor:
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungsebene:
Primarstufe Sekundarstufe I Sekundarstufe II
Frei zugänglich:
ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig:
nein
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Ergänzungsschule Ersatzschule Privatschule Rechtsgrundlage Schulform Schulgesetz
Ortsbezüge:
Nordrhein-Westfalen
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Schule Schulwesen allgemein
Schule Schulwesen allgemein Schularten, Schulformen, Schulstufen
Geeignet für:
Lehrer; Schüler