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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: STICHTAG) und (Schlagwörter: GRUNDSCHULE) ) und (Schlagwörter: EINSCHULUNGSALTER) ) und (Bildungsebene: ELEMENTARBILDUNG)
Es wurden 3 Einträge gefunden
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Die Grundschule in Sachsen-Anhalt
Alle Kinder in Sachsen-Anhalt, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. (Stand: Januar 2021) Diese ...
Details { "DBS": "DE:DBS:59793" }
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Vor der Einschulung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:20125" }
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Empfehlungen zum Schulanfang
Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 24.10.1997. Die KMK hat die allgemein zu beobachtende Tendenz zur späteren Einschulung schulpflichtiger Kinder zum Anlass genommen, die gegenwärtige Einschulungspraxis zu überprüfen und Vorschläge zur Optimierung des Schulanfangs zu erarbeiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:22377" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: