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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SONDERPÄDAGOGISCHE und FÖRDERUNG) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE I") ) und (Schlagwörter: SCHULRECHT)
Es wurden 6 Einträge gefunden
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Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...
Details { "DBS": "DE:DBS:9251" }
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Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik (Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung) (Bremen)
Diese Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung spezifiziert den schulgesetzlichen Auftrag, den Unterricht und das weitere Schulleben für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich gemeinsam zu gestalten, der Ausgrenzung von Behinderten entgegenzuwirken, Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Kinder durch geeignete Maßnahmen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16795" }
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Bremer Schulblatt (Gesetze und Verordnungen)
Das Bremer Schulblatt ist die amtliche Vorschriftensammlung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Es dient den Lehrkräften, sich in den für sie geltenden formalen Rahmenbedingungen zurecht zu finden. Es soll Eltern und Schülerinnen und Schülern helfen, die rechtlichen Grundlagen nachvollziehen zu können, die für die schulische Arbeit richtungweisend ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16760" }
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Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland seit Abschluss des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 (Beschluss der KMK vom 10.5.2001)
Seit dem Hamburger Abkommen vom 28.10.1964 i.d.F. vom 14.10.1971 hat es in der Schullandschaft Deutschlands einige Veränderungen gegeben. Die Darstellung benennt die wesentlichen Vereinbarungen, die insbesondere seit 1990 die Entwicklung des deutschen Schulwesens gefördert haben. Sie berücksichtigt dabei auch wichtige Beschlüsse für das berufliche Schulwesen und die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16565" }
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Rechtliches zur Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, wird mit diesem Ersten Gesetz zur Umsetzung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51532" }
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Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)
Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51361" }
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