Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik (Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung) (Bremen)
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Diese Erste Unterstützende Pädagogik-Verordnung spezifiziert den schulgesetzlichen Auftrag, den Unterricht und das weitere Schulleben für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich gemeinsam zu gestalten, der Ausgrenzung von Behinderten entgegenzuwirken, Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Kinder durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen sowie Auswirkungen von Behinderungen auszugleichen und zu mindern (Bremisches Schulgesetz § 4 Abs. 5).