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Es wurden 4 Einträge gefunden
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Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) (Berlin)
Die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer regelt für das Bundesland Berlin detailliert den Einsatz von Schulhelfer*innen sowie das Verfahren zu deren Beantragung.
Details { "DBS": "DE:DBS:61771" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }
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Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin
Die Rahmenvereinbarung regelt die Kooperation des Landes Berlin mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bezug auf den Einsatz sogenannter Schulhelfer*innen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Schulalltag an der Regelschule begleiten.
Details { "DBS": "DE:DBS:61772" }
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Schulgesetz für das Land Berlin
Das Schulgesetz gliedert sich in folgende Teile: Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung, Anwendungsbereich, Teil II Schulgestaltung, Teil III Aufbau der Schule, Teil IV Schulpflicht, Teil V Schulverhältnis, Teil VI Schulverfassung, Teil VII Schulen in freier Trägerschaft, Teil VIII Schulverwaltung, Teil IX Bezirks- und Landesgremien, Teil X Gemeinsame ...
Details { "DBS": "DE:DBS:17095" }
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