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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: SCHULRECHT) und (Bildungsebene: PRIMARSTUFE) ) und (Systematikpfad: LEHRERBERUF)
Es wurden 9 Einträge gefunden
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Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)
Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57674" }
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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Durchführung der Abschlußprüfung der Qualifizierungsmaßnahme für Beratungslehrer im Freistaat Sachsen
Die Verwaltungsvorschrift regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Form und Inhalt der Abschlußprüfung sowie die Gesamtbewertung für die Qualifizierung.
Details { "DBS": "DE:DBS:59519" }
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Beratungslehrer in Sachsen
Die Seite informiert über die Aufgaben der Beratungslehrer sowie deren Qualifizierung. Auf die Verwaltungsvorschrift Beratungslehrer wird verlinkt.
Details { "DBS": "DE:DBS:59437" }
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Beratungslehrkräfte in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Seite enthält den Erlass zu Beratungstätigkeiten in der Schule und den dazugehörigen Fortbildungserlass für Lehrkräfte.
Details { "DBS": "DE:DBS:59436" }
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Master-Fernstudiengang Schulmanagement (TU Kaiserslautern)
Postgraduales Fernstudium für Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer in der Schule, Schulaufsicht, Lehrerfortbildung und Lehrerweiterbildung. Schwerpunkte sind pädagogisches Leadership (Führung), Change Management, Personalmanagement, Qualitätsmanagement, Schulentwicklung und Schulrecht, der Einsatz netzbasierter Lern- und Kooperationsformen.
Details { "DBS": "DE:DBS:14289" }
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Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung des Dienstes in der Bildung (Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung -ThürBildLbVO-)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Besoldungsgruppen für die verschiedenen Lehrämter in Thüringen. Die Paragraphen 5 und 6 regeln den Laufbahnzweig des Fachlehrers.
Details { "DBS": "DE:DBS:55625" }
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"OER sind eine gute Möglichkeit, dieses Problem zu lösen": Lehrende sollen erstelltes Material unter einer freien Lizenz veröffentlichen
Lehrer verstoßen in ihrem Alltag immer wieder gegen das Urheberrecht, indem sie Teile aus digitalem Lehr- und Lernmaterial kopieren und in selbst erstellten Arbeitsblättern an ihre Schüler weitergeben. Die Online-Redaktion sprach mit Felix Schaumburg, Lehrer an einer Gesamtschule in Wuppertal und Co-Autor des ´Whitepaper: OER für Schulen in Deutschland´ darüber, warum ...
Details { "DBS": "DE:DBS:50488" }
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Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V). Vom 16. Juli 2012
Diese Verordnung regelt die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik und an Beruflichen Schulen. Im Kapitel 6 Fachanhänge werden die Studienziele detailliert beschrieben. Die Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften orientieren sich am Leitbild eines inklusionsorientierten Lehramtes, Kompetenz 12 ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51528" }
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Rechtsvorschriften und Lehrpläne der Länder
Zentrale Einstiegsseite der Kultusministerkonferenz mit Links zu Rechtsquellen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtsnormen und Lehrpläne sind im Volltext aufrufbar, soweit die Länder diese im Internet anbieten. Abweichungen bezüglich der Aktualität zwischen der Volltextversion im Internet und den Fundstellennachweisen können sich durch den ...
Details { "DBS": "DE:DBS:31065" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: