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Grundschule in Brandenburg
Im Land Brandenburg gibt es die sechsjährige Primarstufe. Das Kultusministerium des Landes informiert auf dieser Seite zur Einschulung, Grundschulzeit und Übergang in die Sekundarstufe I. Zudem finden sich Informationen zu weiterführenden Links und Publikationen des Ministeriums.
Details { "DBS": "DE:DBS:50487" }
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Vor der Einschulung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:20125" }
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Grundschulverordnung Brandenburg
Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung - GV) vom 2. August 2007. (GVBl.II/07, [Nr. 16], S.190), mehrfach geändert
Details { "DBS": "DE:DBS:45589" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: