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Es wurden 14 Einträge gefunden

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  • Inklusion - Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf an Bayerns Schulen

    Die Homepage bietet umfassenden Informationen zur Inklusion an bayerischen Schulen und zeigt, wie Inklusion an bayerischen Schulen stattfindet. Hier finden Sie auch Infobroschüren sowie Anregungen und Materialien für einen inklusiven Unterricht zum Donwload.

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  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

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  • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...

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  • Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung (2012): Ein Profil für inklusive Lehrerinnen und Lehrer

    Im Projekt Inklusionsorientierte Lehrerbildung (Teacher Education for Inclusion – TE4I) wurde untersucht, wie Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Erstausbildung zu „inklusiven“ Lehrkräften ausgebildet werden können. Das dreijährige Projekt war darauf angelegt, die wesentlichen Voraussetzungen (Kompetenzen, Wissen und Verständnis, Einstellungen und Werte) zu ermitteln, die ...

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  • Bildung Bremen - Inklusion

    Inklusion bedeutet, dass alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet werden, auch wenn sie verschieden sind: So gibt es Jungen und Mädchen mit besonderen Begabungen und Kinder, die zweisprachig aufwachsen und Kinder, die eine besondere Förderung benötigen und Kinder mit Beeinträchtigungen. Diese Vielfalt stellt eine Bereicherung für den Unterricht und das Schulleben dar. ...

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  • Schule und Ausbildung - Inklusion in Sachsen

    Im sächsischen Bildungssystem wird unter Inklusion zunächst ein Entwicklungsprozess verstanden. Das Ziel dieses Prozesses ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung am gemeinsamen Unterricht in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu ermöglichen. Dabei kommt der Vielfalt der ...

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  • Steigerung der Bildungsqualität für alle Schülerinnen und Schüler im inklusiven Unterricht

    Das Projekt RA4AL versucht, über die Beschäftigung mit Inklusion und ihre Rechtfertigung hinauszugehen und den Fokus auf die Frage zu richten, wie durch inklusive Praxis und bildungspolitische Strategien besseres Lernen für alle Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden kann. Zusammenfassender Bericht und Selbstreflexionsinstrument

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  • Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)

    Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; ...

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  • "Wir brauchen Unterstützungssysteme für Lehrkräfte": Gemeinsamer Unterricht kann gelingen

    2009 hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Schüler/innen mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten. Seitdem stellen viele Bildungseinrichtungen auf Inklusion um. Beim vorliegenden Artikel handelt es sich um ein Interview mit Prof. Dr. Ulrich Heimlich, Professor für Lernbehindertenpädagogik an der ...

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  • Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010 "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung", vom 22.09.2010 (Baden-Württemberg)

    Am 03.05.2010 beschloß der Ministerrat die Erprobung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Regelungen umfassen folgende Aspekte: 1. Verfahren, 2. Sonderpädagogische Bildungsangebote in allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bisher: Sonderschulen), 3. Schulpflicht für Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches ...

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