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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: OBERSTUFE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Schlagwörter: "GYMNASIALE OBERSTUFE") ) und (Bildungsebene: HOCHSCHULE)
Es wurden 3 Einträge gefunden
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)
Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51287" }
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Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren. Wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs in Nordrhein-Westfalen
Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 erhielten zehn Prozent (63) aller Gymnasien in NRW die Möglichkeit, an dem Schulversuch zur Verlängerung der gymnasialen Schulzeit teilzunehmen. Der Schulversuch wird durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW in (bisher) vier zweijährigen Förderzeiträume von 2011 bis 2019 gefördert und durch die AG Sch.U.L.forschung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61204" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: