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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: FACHHOCHSCHULREIFE) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II") ) und (Schlagwörter: PRAKTIKUM)
Es wurden 7 Einträge gefunden
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Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in Hessen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums
Es wird definiert, auf welche Weise eine ausreichende berufliche Tätigkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Des Weiteren bietet der Text Hinweise und Anregungen zur Umsetzung des Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:54695" }
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen (Nordrhein-Westfalen)
Dieses Merkblatt des nordrhein-westfälischen Schulministeriums informiert über den Erwerb und Nachweis der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen. Zudem ist ein Mustervertrag für Praktikumsstellen angehängt.
Details { "DBS": "DE:DBS:51122" }
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Rechtsgrundlagen zum Erwerb der Fachochschulreife in Rheinland-Pfalz
Die Seite bündelt die Rechtsgrundlagen für das Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Unter anderem findt man auch die folgenden Vorschriften für den Erwerb der Fachhochschulreife: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife vom 26. Mai 2011, Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:51125" }
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Anerkennung der Fachhochschulreife über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Informationen über die Voraussetzungen der Anerkennung des schulischen und praktischen Teils für den Erwerb der Fachochschulreife in Mecklenburg-Vorpommern sowie zum Antragsverfahren. Des Weiteren wird über die Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern und das Antragsverfahren informiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:62247" }
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Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Thüringen)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung der Fachhochschulreife in Thüringen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51286" }
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Richtlinie über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife (Bremen)
Regelungen zu den allgemeinen Bestimmungen, zum Praktikum im zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule und zum Praktikum zum Nachweis des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:59392" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: