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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: FACHHOCHSCHULREIFE) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II") ) und (Schlagwörter: FACHHOCHSCHULREIFE)
Es wurden 31 Einträge gefunden
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Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife
Informationen zu den Regelungen für den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife in Berlin. Die erforderlichen Unterlagen werden zum Runterladen angeboten sowie persönliche und telefonische Beratungszeiten der Senatsverwaltung genannt.
Details { "DBS": "DE:DBS:51077" }
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in Hessen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums
Es wird definiert, auf welche Weise eine ausreichende berufliche Tätigkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Des Weiteren bietet der Text Hinweise und Anregungen zur Umsetzung des Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:54695" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), Paragraphen zur Fachhochschulreife (Hamburg)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt unter anderem den Erwerb der Fachhochschulreife in der Studienstufe (§33), an Stadtteilschulen (§48) und am Hansa-Kolleg (§56). gezielter Ausschnitt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife innerhalb eines Abendgymnasium.
Details { "DBS": "DE:DBS:51090" }
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Wege zum Studium: Abitur oder Fachhochschulreife (Sachsen)
Die Seite informiert über die Erlangung des Abiturs oder der Fachhochschulreife. Es wird geklärt, wie die Abschlüsse erreicht werden können und welche Möglichkeiten für eine berufliche Zusatzqualifikation/ Doppelqualifizierung bestehen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51264" }
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Die Fachhochschulreife in Bayern
Die Seite informiert darüber, an welchen Schulen in Bayern die Fachhochschulreife und fachgebundene Fachhochschulreife erworben werden kann. Angeobten wird auch eine Liste der Zuordnungen von beruflichen Fortbildungsprüfungen zu Fachhochschulstudiengängen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51075" }
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Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Seite informiert darüber wie in Mecklenburg-Vorpommern die Fachhochschulreife nachgewiesen wird und welche weiteren Zeugnissse zum Studium an einer Fachhochschule berechtigen. Daneben finden sich Informationen zu den weiteren Hochschulzugangsberechtigungen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51105" }
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Zuerkennung der Fachhochschulreife in Hamburg
Kurzinformation zu den benötigten Unterlagen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife in Hamburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:60638" }