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  • Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

    Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 i.d.F. vom 14.12.2012)

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    { "DBS": "DE:DBS:22372" }

  • Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte

    Grundlage der Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte ist die ´´Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit der ´´Vereinbarung über die ...

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    { "DBS": "DE:DBS:22373" }

  • Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien

    Die Kultusminister und -senatoren der Länder stimmen in der Auffassung überein, dass unter den eigenständigen alternativen Wegen zur Hochschulreife den Abendgymnasien weiterhin eine besondere Bedeutung zukommt. Durch die ´´Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils ...

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    { "DBS": "DE:DBS:22370" }

  • Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

    Aufbau, Lehrplan und Versetzungsregelungen der Waldorfschulen erfordern besondere Bestimmungen für die Durchführung der Abiturprüfung an Waldorfschulen. Diese Bestimmungen berücksichtigen die sich aus der Pädagogik der Waldorfschulen ergebenden Besonderheiten und die Notwendigkeit, die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern gleichwertig und vergleichbar ...

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    { "DBS": "DE:DBS:22365" }

  • Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs

    Die Kultusminister und -senatoren der Länder stimmen in der Auffassung überein, dass unter den eigenständigen alternativen Wegen zur Hochschulreife den Kollegs weiterhin eine besondere Bedeutung zukommt. Durch die ´´Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II´´ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 01.10.2010) ...

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    { "DBS": "DE:DBS:22371" }

Vorschläge für alternative Suchbegriffe:

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