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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: BEHINDERUNG) und (Quelle: "Niedersächsischer Bildungsserver") ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE I")
Es wurden 6 Einträge gefunden
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Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung
Ob die Entwicklungsaufgaben von Lebensabschnitten gut bewältigt werden, hängt von den eigenen Fähigkeiten, vom Umfeld und von den gesellschaftlichen Strukturen ab. (Quelle: http://schulpsychologie.lsr-noe.gv.at/downloads/pubertaet.pdf)
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Organisation des gemeinsamen Unterrichts in Niedersachsen
Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Behinderung werden gemeinsam beschult.
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Jakob Muth-Preis für inklusive Schule
Gemeinsamen lernen mit und ohne Behinderung
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Mobile Dienste
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung werden durch den Mobilen Dienst unterstützt und beraten.
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Inklusive Schule
Am 20.03.2012 hat der Niedersächsicher Landtag das Gesetzt zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Das bedeutet das Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung ihren Bedürfnissen gerecht gemeinsam unterrichtet werden.
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Inklusive Unterrichtspraxis
In einem inklusiven Unterricht leben und lernen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen. Sie lernen ihre eigenen Stärken und die Stärken anderer kennen und profitieren von ihrer Unterschiedlichkeit. Für die Lehrkraft bedeutet das, sich flexibel auf die individuellen Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzustellen.
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Vorschläge für alternative Suchbegriffe: