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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: HOCHSCHULREIFE) und (Schlagwörter: "GYMNASIALE OBERSTUFE") ) und (Schlagwörter: FACHHOCHSCHULREIFE)
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), Paragraphen zur Fachhochschulreife (Hamburg)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt unter anderem den Erwerb der Fachhochschulreife in der Studienstufe (§33), an Stadtteilschulen (§48) und am Hansa-Kolleg (§56). gezielter Ausschnitt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife innerhalb eines Abendgymnasium.
Details { "DBS": "DE:DBS:51090" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)
Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51287" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: