BildungsSysteme International
Diese Seite gehört zu Datenbank Bildungssysteme International.
Studienbeihilfen - Deutsche Informationen
http://www.stipendium.at/stbh/![]()
Österreich
Die Studienbeihilfenbehörde ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur untersteht. Sie ist öffentliche Dienstleistungseinrichtung, die Informations-, Beratungs- und Finanzierungsaufgaben für Studierende im tertiären Bildungsbereich erfüllt. Die Rubrik Studienförderung informiert darüber, wer Anspruch hat und in welcher Höhe Studienbeihilfe zu erwarten ist; außerdem wird auf sonstige Fördermöglichkeiten neben der Studienbeihilfe hingewiesen. Es folgen: eine Liste der insgesamt sechs Stipendienstellen in Österreich mit Wegbeschreibung und den wichtigsten Angaben zu jeder Stelle, eine Selbstdarstellung der Behörde, aktuelle Mitteilungen, ein Downloadbereich für Formulare und eine ausführliche Liste mit Links zu Behörden, Studierendenvereinigungen, zu Universitäten und Fachhochschulen.
Schlagwörter
Stipendium; Finanzierung; Förderungsmaßnahme; Bildungsverwaltung; Regierungseinrichtung; Linkliste; Informationssystem; Adressensammlung;
| Ressourcentyp: | Sonstiger Ressourcentyp |
|---|---|
| Sprache: | Deutsch |
| URL (original): | http://www.stipendium.at/stbh/ |
| Datensatznummer: | 5619 |
| Zuletzt geändert am: | 01.03.2005 |
Thematischer Kontext
Veranstaltungen weltweit
mehr...Neuigkeiten weltweit
- Drei Jahrzehnte Internationale und Vergleichende Erziehungswissenschaft: Perspektiven, Entwicklungen und Diskurse. [Themenheft].
- Influencing. Influencerinnen- und Influencer-Marketing im Digitalen Kapitalismus als Herausforderung für die Grundschule.
- Techno-Faschismus – Wie digitale Technologien die Demokratie aushöhlen.
- International: Universitäten verbreiten Daten von gefälschten Ranking-Seiten – Studie (Uni World News 27.05.26) [Gefälligkeitsübersetzung]
- USA: Über 18 % der Lehrkräfte an der Yale University befürchten, wegen ihrer Lehrtätigkeit verhaftet zu werden – Umfrage (Uni World News 29.05.26) [Gefälligkeitsübersetzung]