Ergebnis der Suche
Ergebnis der Suche nach: ( ( (Systematikpfad: SCHULE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Lernressourcentyp: PRIMÄRMATERIAL/QUELLE) ) und (Systematikpfad: SCHULRECHT)
Es wurden 130 Einträge gefunden
- Treffer:
- 1 bis 10
-
Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege (Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V) - Mecklenburg-Vorpommern
Vom 20. April 2006, GVOBl. M-V 2006, S. 413, 665, aktuelle Fassung.
Details { "DBS": "DE:DBS:55593" }
-
Rechtliche Grundlagen für das Schulwesen in Hamburg
Hier finden Sie Links zum Hamburgischen Schulgesetz sowie zu Verordnungen und Richtlinien der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Details { "DBS": "DE:DBS:21848" }
-
Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule
Die Berliner Grundschulverordnung regelt u.a. die Sprachstandsfeststellung vor dem Schuleintritt, Unterrichtsgestaltung und -organisation (u.a. Fremdsprache, Angebote in einer nichtdeutschen Muttersprache), Fördermaßnahmen (u.a.sonderpädagogische Fördermaßnahmen, Förderung von Schüler/-innen nichtdeutscher Herkunftssprache, Hochbegabung), Lernerfolgsbeurteilung, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:29217" }
-
Rechtsvorschriften für das Schulwesen (Saarland)
Übersicht zu Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie aktuelle Dateien.
Details { "DBS": "DE:DBS:62048" }
-
Schulrecht von A bis Z des Landes Schleswig-Holstein
Unter der Überschrift ´Schulrecht von A bis Z´ können Sie sich über alle wesentlichen Erlasse, Verordnungen und Gesetze, die den Schulbereich betreffen, informieren. Die Dokumente sind alphabetisch sortiert und spiegeln die aktuelle Rechtslage wider.
Details { "DBS": "DE:DBS:12093" }
-
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Details { "DBS": "DE:DBS:9247" }
-
Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.
Details { "DBS": "DE:DBS:9660" }
-
Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese- und Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS) (VV-LRS) (Brandenburg)
Die Verwaltungsvorschrift informiert über die Regelungen zur Förderung betroffener Kinder an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:16793" }
-
Schulrecht NRW
Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen. Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann. Mit Hilfe des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12962" }
-
Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschule) in Thüringen
Die Richtlinie bezieht sich auf besondere Lernschwierigkeiten, wie z.B. Problemen im Schriftspracherwerb (Lese-Rechtschreibschwäche) bei Schülern an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:16786" }