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Es wurden 2 Einträge gefunden
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Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen -Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)
Die Verordnung regelt die Laufbahnen und Beförderungsämter für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnen für Fachpraxislehrer und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen gehören zu den nach Paragraph 11 geschlossenen Laufbahnen. In diese ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig.
Details { "DBS": "DE:DBS:44748" }
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Thüringer Verordnung über die Nachqualifizierung von Lehrkräften an staatlichen Schulen (Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung - ThürLNQVO -)
Diese Verordnung regelt die berufsbegleitende Nachqualifizierung von in den staatlichen Schuldienst eingestellten Lehrkräften, die keine Befähigung für ein Lehramt nach der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 26. April 2016 (GVBl. S. 180) in der jeweils geltenden Fassung erworben haben, sowie die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:44909" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: