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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG) und (Schlagwörter: EINSCHULUNGSALTER)

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  • Einschulung in Schleswig-Holstein

    Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:26465" }

  • Schulpflichtgesetz des Saarlandes

    Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr. ... Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie im laufenden oder im folgenden ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:59475" }

Vorschläge für alternative Suchbegriffe:

[ Einschulung [ Schulanfang [ Schulreife [ Schüler [ Deutschland [ Diagnostik [ Bildungspolitik [ Schulanfänger [ Kindergarten [ Kind [ Sprachbehinderung [ Schuleignung [ Soziale Herkunft [ Schülerin [ Schulübergang [ Schulversagen