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Es wurden 11 Einträge gefunden

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  • Sachsen - Lehramtsprüfungsordnung - LPO

    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen für Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge sowie über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung nach dem Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer (Lehramtsprüfungsordnung - ...

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  • Seiteneinstieg in den Thüringer Schuldienst

    Absolventinnen und Absolventen von Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen, die im In- oder Ausland einen Studiengang abgeschlossen haben, der ursprünglich nicht ein Lehramt zum Ziel hatte oder die im Ausland keine vollständig abgeschlossene Berufsqualifikation als Lehrerin/Lehrer erworben haben, können in Thüringen beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ...

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  • Gemeinsame Leitlinien der Länder zur Deckung des Lehrkräftebedarfs. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2009

    Der Beschluss dokumentiert die Vereinbarung der Länder über eine gemeinsame Strategie zur Bereitstellung von erforderlichen Studienplätzen für das Lehramt sowie notwendigen Kapazitäten im Vorbereitungsdienst. Das Dokument beinhaltet darüber hinaus die Verabredung der Länder über eine vertrauensvolle Abstimmung bei der Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern aus anderen ...

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    { "DBS": "DE:DBS:43826" }

  • Lehrer*in werden in Sachsen

    Das neue Portal des Sächsisches Staatsministeriums für Kultus bietet kompakt und übersichtlich gegliedert Informationen rund um das Thema "Lehrer*in werden in Sachsen" - für Schüler*innen, Studierende und Bewerber.

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  • Quer-, Seiten- und Direkteinstieg in den Lehrerberuf in Schleswig-Holstein

    Auch wer nicht auf Lehramt studiert, aber ein universitäres Diplom, einen Master oder einen Magister hat, kann sich in Schleswig-Holstein bei dringendem Bedarf über einen Quer- oder Seiteneinstieg für den Lehrerberuf qualifizieren.

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  • Niedersachsen - Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

    n einigen Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen besteht in Niedersachsen ein Bedarf an Lehrkräften, der unter Umständen nicht durch die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildung gedeckt werden kann.Sofern niedersäc hsische Schulen keine ausgebildeten Lehrkräfte zur Besetzung einer Stelle finden, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne ...

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    { "DBS": "DE:DBS:19954" }

  • KMK Standards und inhaltliche Anforderungen für die Lehrerbildung

    Die Kultusministerkonferenz hat in den "Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) die Kompetenzen beschrieben, die in den Ausbildungen für die Lehrämter erworben werden müssen. Ergänzend hierzu hat die Kultusministerkonferenz 2008 die "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für ...

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    { "DBS": "DE:DBS:27262" }

  • Motivationen für den Lehrerberuf

    Bereitet das Studium Studentinnen und Studenten hinreichend auf den Schulalltag vor? Wo liegen die Schwächen in der Lehrerausbildung, und warum wollen junge Menschen heute überhaupt noch an die Schule gehen? Bildung PLUS hat Lehramtsstudierende und Referendare befragt, wie sie ihre Ausbildung im Hinblick auf die Anforderungen des Lehrerberufs beurteilen und was sie zur Wahl ...

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  • Seiteneinstieg / Quereinstieg Lehramt & Schuldienst in Baden-Württemberg (BW)

    Beim Seiteneinstieg können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen eintreten. Mit dem Erwerb des Zweiten Staatsexamens am Ende des Vorbereitungsdienstes stehen den Absolventinnen und Absolventen die ...

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    { "DBS": "DE:DBS:19947" }

  • Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)

    Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die ...

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    { "DBS": "DE:DBS:57674" }

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