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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: GRUNDGESETZ) und (Lernressourcentyp: NACHSCHLAGEWERK) ) und (Schlagwörter: SCHULDENBREMSE)

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1 bis 1
  • Schuldenbremse

    Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts beschränkt (2022).

    Details  
    { "HE": [] }

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