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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: ZUSTÄNDIGKEIT) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Schlagwörter: EMPFEHLUNG)
Es wurden 3 Einträge gefunden
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Schulbau in Brandenburg
Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Das Bildungsministerium stellt Empfehlungen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:63282" }
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Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.10.2023)
Die Kultusministerkonferenz hat in ihrer 383. Sitzung am 12.10.2023 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter verabschiedet. Nach der bundesgesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im ...
Details { "DBS": "DE:DBS:64634" }
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Gemeinsame Empfehlung zur Abgrenzung der Leistungsverpflichtung für den zusätzlichen Hilfebedarf von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Brandenburg)
Die Empfehlung regelt die Frage nach der jeweiligen Verantwortung zur Kostentragung für zusätzliche Hilfen im Unterricht im Land Brandenburg. Das Dokument enthält ausführliche Informationen zur Tätigkeit des Förderausschusses, die rechtliche Grundlagen zur Leistungsverpflichtung und der Abgrenzung zwischen Schulträger und anderen Maßnahmeträgern sowie zur Empfehlung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:63388" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: