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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: VERORDNUNG) und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Bildungsebene: HOCHSCHULE)
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Schulrecht NRW
Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen. Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann. Mit Hilfe des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:12962" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
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Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung - LehPrVO M-V). Vom 16. Juli 2012
Diese Verordnung regelt die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik und an Beruflichen Schulen. Im Kapitel 6 Fachanhänge werden die Studienziele detailliert beschrieben. Die Kompetenzbereiche der Bildungswissenschaften orientieren sich am Leitbild eines inklusionsorientierten Lehramtes, Kompetenz 12 ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51528" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: