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  • Ausbilder-Eignungsverordnung. Ausbildung der Ausbilder. Prüfungen.

    Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:53549" }

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[ Berufsbildung [ Änderung [ Fortbildung [ Weiterbildung [ Bildungspolitik [ Berufsausbildung [ Veränderung [ Modifikation [ Gesetz [ Deutschland [ Ausbildereignung [ Leistungsüberprüfung [ Leistungsbeurteilung [ Schulordnung [ Prüfungsordnung [ Nordrhein-Westfalen