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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: VERORDNUNG) und (Systematikpfad: "BERUFLICHE BILDUNG") ) und (Schlagwörter: AUSBILDER)

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  • Ausbilder-Eignungsverordnung. Ausbildung der Ausbilder. Prüfungen.

    Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und ...

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    { "DBS": "DE:DBS:53549" }

  • Es geht um Ausbildungsqualität: Eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO ist in Kraft

    In den vergangenen fünf Jahren wurde die Ausbilder-Eignungsverordnung ausgesetzt, um Ausbildungshemmnisse in den Betrieben abzubauen und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Da dies aber auch zu einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität führte, müssen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2009 berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für die Ausbildung von ...

    Details  
    { "DBS": "DE:DBS:43445" }

  • Die Ausbildereignung

    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH informiert über die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) und entsprechende Lehrgänge, die mit einer Prüfung nach der AEVO abschließen und mit der die berufspädagogische Qualifikation als Ausilder nachgewiesen wird.

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    { "DBS": "DE:DBS:16405" }

Vorschläge für alternative Suchbegriffe:

[ Berufsbildung [ Änderung [ Fortbildung [ Berufliche Bildung [ Berufsausbildung [ Ausbildung [ Weiterbildung [ Qualifizierung [ Bildungspolitik [ Veränderung [ Modifikation [ Gesetz [ Betriebliche Berufsausbildung [ Deutschland [ Berufsschule [ Ausbildereignung