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Es wurden 2 Einträge gefunden
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Ausbilder-Eignungsverordnung. Ausbildung der Ausbilder. Prüfungen.
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:53549" }
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Die Ausbildereignung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH informiert über die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) und entsprechende Lehrgänge, die mit einer Prüfung nach der AEVO abschließen und mit der die berufspädagogische Qualifikation als Ausilder nachgewiesen wird.
Details { "DBS": "DE:DBS:16405" }
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