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  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

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  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gegenstandsbereiche des Unterrichts, Rahmenpläne und Stundentafeln; Aufbau der Schule; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Schulmitwirkung; Schulverwaltung; Schulträgerschaft, Schulentwicklung; Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Schluss- und Übergangsvorschriften. ...

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  • Inklusion im schulischen Bereich in Rheinland-Pfalz

    Lange vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat Rheinland-Pfalz die Umsetzung des inklusiven Unterrichts im Rahmen von Modellversuchen erprobt. Am 1. August 2001 starteten die ersten Schwerpunktschulen. Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die dauerhaft inklusiven Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne ...

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  • Thüringen: Lehrerfortbildungen für den Gemeinsamen Unterricht

    Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien bietet Fortbildungen für Pädagog/innen von Grund-, Regel- und Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschulen oder zukünftig beschulen möchten

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  • Bildung Bremen - Inklusion

    Inklusion bedeutet, dass alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet werden, auch wenn sie verschieden sind: So gibt es Jungen und Mädchen mit besonderen Begabungen und Kinder, die zweisprachig aufwachsen und Kinder, die eine besondere Förderung benötigen und Kinder mit Beeinträchtigungen. Diese Vielfalt stellt eine Bereicherung für den Unterricht und das Schulleben dar. ...

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  • Qualifikation Inklusion in der Lehrkräftebildung der UDE

    Mit der Einführung der inklusiven Schule in NRW nimmt die Vielfalt in Schule und Unterricht zu und stellt erweiterte Anforderungen an Lehrkräfte. In der Metropolregion Rhein-Ruhr, die durch oftmals schwierige soziale Lagen gekennzeichnet ist, gilt es daher, die individuellen Ausgangslagen der Lernenden zu berücksichtigen und damit Bildungsgerechtigkeit zu sichern. Das Ziel ...

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  • Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)

    Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und ...

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  • Sachsen: Inklusion braucht Beispiele gelungener Praxis

    Für die Weiterentwicklung schulischer Inklusion braucht es Menschen, die mit Mut, Kreativität und Engagement neue Wege beschreiten und Inklusion in der Schule lebendig werden lassen. Gelungene Praxisbeispiele warten darauf, nachgemacht und nach eigenen Vorstellungen verändert zu werden. In der Praxis wird Inklusion durch viel Aufgeschlossenheit und Motivation für eine neue ...

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  • Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Vom 15. Mai 2012 (Hessen)

    Die Verordnung regelt die sonderpädagogische Förderung sowie die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Hessen.

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  • Fortbildungsangebote "Inklusive Bildung/Gemeinsamer Unterricht" in Sachsen-Anhalt

    Hier finden Sie Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt. Mit Hilfe der Suchfunktionen können Sie unter dem Suchbegriff "Inklusion" mögliche Angebote finden.

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