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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: SCHULLEISTUNG und LEISTUNGSMESSUNG und PRÜFUNGSWESEN) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II") ) und (Schlagwörter: FACHHOCHSCHULREIFE)
Es wurden 14 Einträge gefunden
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Zuerkennung der Fachhochschulreife in Hamburg
Kurzinformation zu den benötigten Unterlagen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife in Hamburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:60638" }
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Richtlinie über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife (Bremen)
Regelungen zu den allgemeinen Bestimmungen, zum Praktikum im zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule und zum Praktikum zum Nachweis des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:59392" }
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Wege zum Studium: Abitur oder Fachhochschulreife (Sachsen)
Die Seite informiert über die Erlangung des Abiturs oder der Fachhochschulreife. Es wird geklärt, wie die Abschlüsse erreicht werden können und welche Möglichkeiten für eine berufliche Zusatzqualifikation/ Doppelqualifizierung bestehen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51264" }
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Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in Hessen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums
Es wird definiert, auf welche Weise eine ausreichende berufliche Tätigkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Des Weiteren bietet der Text Hinweise und Anregungen zur Umsetzung des Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:54695" }
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Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Seite informiert darüber wie in Mecklenburg-Vorpommern die Fachhochschulreife nachgewiesen wird und welche weiteren Zeugnissse zum Studium an einer Fachhochschule berechtigen. Daneben finden sich Informationen zu den weiteren Hochschulzugangsberechtigungen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51105" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
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Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen (Nordrhein-Westfalen)
Dieses Merkblatt des nordrhein-westfälischen Schulministeriums informiert über den Erwerb und Nachweis der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen. Zudem ist ein Mustervertrag für Praktikumsstellen angehängt.
Details { "DBS": "DE:DBS:51122" }
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Rechtsgrundlagen zum Erwerb der Fachochschulreife in Rheinland-Pfalz
Die Seite bündelt die Rechtsgrundlagen für das Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Unter anderem findt man auch die folgenden Vorschriften für den Erwerb der Fachhochschulreife: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife vom 26. Mai 2011, Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:51125" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Thüringen)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung der Fachhochschulreife in Thüringen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51286" }