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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: PRÜFUNG) und (Schlagwörter: VERORDNUNG) ) und (Bildungsebene: "FORT- UND WEITERBILDUNG")
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Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFHVO) (Baden-Württemberg)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Baden-Württemberg. Geregelt werden Aufnahmeverfahren und Probezeit, Ordentliche Abschlussprüfung und die Prüfung für Schulfremde.
Details { "DBS": "DE:DBS:54674" }
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Verordnung über die Fachoberschule (Bremen)
Die Verordnung regelt Ausbildung und Prüfung für die Fachoberschule in Bremen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51084" }
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Ausbilder-Eignungsverordnung. Ausbildung der Ausbilder. Prüfungen.
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und ...
Details { "DBS": "DE:DBS:53549" }
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Die Ausbildereignung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH informiert über die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) und entsprechende Lehrgänge, die mit einer Prüfung nach der AEVO abschließen und mit der die berufspädagogische Qualifikation als Ausilder nachgewiesen wird.
Details { "DBS": "DE:DBS:16405" }
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