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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: KULTUSMINISTERIUM) und (Schlagwörter: VERORDNUNG) ) und (Bildungsebene: "SPEZIELLER FÖRDERBEDARF")
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Sonderpädagogische Förderverordnung - SoFöVO - Mecklenburg-Vorpommern
Diese Verordnung regelt die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemein bildenden und beruflichen Schule gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Schulgesetzes.
Details { "DBS": "DE:DBS:17237" }
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Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO)
Die Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung gilt für das staatliche Förderschulwesen und den gemeinsamen Unterricht an staatlichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:60856" }
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Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV): Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler
Der Nachteilsausgleich ist in den Paragraphen 7 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen) und 42 (Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen) der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:16782" }
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Schulrecht von A bis Z des Landes Schleswig-Holstein
Unter der Überschrift ´Schulrecht von A bis Z´ können Sie sich über alle wesentlichen Erlasse, Verordnungen und Gesetze, die den Schulbereich betreffen, informieren. Die Dokumente sind alphabetisch sortiert und spiegeln die aktuelle Rechtslage wider.
Details { "DBS": "DE:DBS:12093" }
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Schulrecht: Rechtsgrundlagen, Empfehlungen und Handreichungen für Thüringen
Auf den Webseiten des Thüringer Kultusministeriums findet man die aktuellen Texte von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Schulbereich.
Details { "DBS": "DE:DBS:12096" }
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Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung des Dienstes in der Bildung (Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung -ThürBildLbVO-)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Besoldungsgruppen für die verschiedenen Lehrämter in Thüringen. Die Paragraphen 5 und 6 regeln den Laufbahnzweig des Fachlehrers.
Details { "DBS": "DE:DBS:55625" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: