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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: GESETZLICHE und REGELUNGEN) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
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Gleichstellung im schulischen Bereich. Untersuchung von gesetzlichen Regelungen und Strukturdaten in den einzelnen Bundesländern
Eine vergleichende Darstellung der rechtlichen Regelungen, Strukturdaten und Landesgleichstellungsgesetze in Bezug auf Schule, die durch Länderberichte ergänzt wird.
Details { "DBS": "DE:DBS:13501" }
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Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese- und Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS) (VV-LRS) (Brandenburg)
Die Verwaltungsvorschrift informiert über die Regelungen zur Förderung betroffener Kinder an allgemeinbildenden Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:16793" }
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Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler - VVkraSchül) (Brandenburg)
Regelungen zum Haus- und Krankenhausunterricht für kranke und behinderte Kinder.
Details { "DBS": "DE:DBS:16794" }
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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen
Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.
Details { "DBS": "DE:DBS:9255" }
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LRS / Legasthenie Erlasse der 16 Bundesländer genau erklärt
Die Webseite informiert über die rechtlichen Regelungen und das schulische Vorgehen bei einer Lese- Rechtschreibstörung in den LRS-Erlassen aller Bundesländer in Deutschland.
Details { "DBS": "DE:DBS:65127" }
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Schule und Recht (Baden-Württemberg)
Gesetzestexte, Regelungen und Verordnungen für den Bildungsbereich aus dem Land und dem Bund sind auf den folgenden Seiten zusammengetragen.
Details { "DBS": "DE:DBS:21846" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW
Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:16790" }
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Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)
Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:19948" }
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Übersicht über die länderspezifischen Besonderheiten für Befragungen an Schulen
Erhebungen an Schulen sind in Deutschland in der Regel genehmigungspflichtig. Genehmigungen sind auf Landesebene bei den Schulaufsichtsbehörden einzuholen. Auf dem Portal des Verbund Forschungsdaten Bildung finden sich Informationen zu einzelnen Regelungen nach Bundesländern sortiert. Die Regelungsinhalte beschreiben auf Länderebene, unter welchen Bedingungen eine Studie an ...
Details { "DBS": "DE:DBS:61941" }
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Ferientermine für Hessen
Neben den Ferienterminen für Hessen findet man hier die Regelungen für den Ferienbeginn, die allgemeine Ferienordnung sowie die Regelungen für bewegliche Ferientage.
Details { "DBS": "DE:DBS:20009" }