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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: FACHHOCHSCHULREIFE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN")
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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Zusatzqualifikationen und Fachhochschulreife an Berufsschulen in Baden-Württemberg
Im Rahmen von Schulversuchen kann neben Zusatzqualifikationen auch die Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht an Berufsschulen erworben werden. Im letzten Klappmenü am Ende der Seite findet man ein Dokument mit den Schulstandorten, die an dem Schulversuch teilnehmen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51070" }
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), Paragraphen zur Fachhochschulreife (Hamburg)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt unter anderem den Erwerb der Fachhochschulreife in der Studienstufe (§33), an Stadtteilschulen (§48) und am Hansa-Kolleg (§56). gezielter Ausschnitt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife innerhalb eines Abendgymnasium.
Details { "DBS": "DE:DBS:51090" }
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Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in Hessen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums
Es wird definiert, auf welche Weise eine ausreichende berufliche Tätigkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Des Weiteren bietet der Text Hinweise und Anregungen zur Umsetzung des Praktikums.
Details { "DBS": "DE:DBS:54695" }
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Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife
Informationen zu den Regelungen für den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife in Berlin. Die erforderlichen Unterlagen werden zum Runterladen angeboten sowie persönliche und telefonische Beratungszeiten der Senatsverwaltung genannt.
Details { "DBS": "DE:DBS:51077" }
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Wege zum Studium: Abitur oder Fachhochschulreife (Sachsen)
Die Seite informiert über die Erlangung des Abiturs oder der Fachhochschulreife. Es wird geklärt, wie die Abschlüsse erreicht werden können und welche Möglichkeiten für eine berufliche Zusatzqualifikation/ Doppelqualifizierung bestehen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51264" }
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Anerkennung der Fachhochschulreife über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Informationen über die Voraussetzungen der Anerkennung des schulischen und praktischen Teils für den Erwerb der Fachochschulreife in Mecklenburg-Vorpommern sowie zum Antragsverfahren. Des Weiteren wird über die Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern und das Antragsverfahren informiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:62247" }